Antragstellung

Für die ersten drei Förderlinien (Projekt-, Struktur- und Personenförderung) werden pro Jahr zwei Antragsrunden durchgeführt. Um der strategischen Zielsetzung von MERCUR gerecht zu werden, umfasst das Antragsverfahren zwei Stufen (Antragsskizzen, Vollanträge). Die Stichtage für die Abgabe von Antragsskizzen sind jeweils der 15.05. und der 15.11. eines Jahres. Auf der Basis gemeinsamer Beratungen mit den Rektoraten der UAMR-Universitäten lädt MERCUR Antragsteller, deren Vorhaben eine hohe Passgenauigkeit mit den Zielen des Förderprogramms aufweisen, zur Einreichung eines Vollantrages ein.  

Kriterien für die Vorauswahl

Das gesamte Antragsverfahren – vom Termin für die Abgabe der Skizzen bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidungen – nimmt ca. sechs Monate in Anspruch.

Zeitschiene für die fünfte Antragsrunde (Stichtag 15. 05.2012) 

Zeitschiene für die vierte Antragsrunde (Stichtag: 15.11.2011)

Anträge auf Anschubförderung können ohne feste Fristen jederzeit eingereicht werden. Auch in dieser Förderlinie ist zunächst eine Antragsskizze an die Geschäftsstelle von MERCUR zu senden. MERCUR entscheidet auf Basis der Antragsskizze zusammen mit der jeweiligen Hochschulleitung, ob das Vorhaben in das Förderprogramm von MERCUR passt. Anträge in dieser Förderlinie werden in einem verkürzten Verfahren entschieden. Die Entscheidung erfolgt im Regelfall innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Abgabe des Vollantrages.

Bevor Sie eine Antragsskizze ausfüllen oder einen Vollantrag erstellen, informieren Sie sich bitte zunächst über die formalen Leitlinien von MERCUR:

Formale Vorgaben für die Antragstellung

Kontakt

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Dr. Dagmar Eberle
Leiterin der Geschäftsstelle

Telefon: 0201-61 69 65-15
Fax: 0201-61 69 65-10
Email: dagmar.eberle(at)mercur-research(dot)de