Grundlagen der Förderung
Förderprogramm
MERCUR fördert Forschungsvorhaben und in Einzelfällen auch lehrbezogene Projekte an den drei Universitäten der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR). Infrastrukturvorhaben sind im Regelfall von der Förderung ausgenommen.
Die Ausschreibung ist für alle an den beteiligten Universitäten vertretenen Disziplinen offen. Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung als auch anwendungsorientierte Vorhaben – mit der Einschränkung, dass angewandte Forschung im vorwettbewerblichen Bereich stattfinden muss, und Kooperationspartner aus Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen von jeglicher – direkter oder indirekter – Finanzierung durch MERCUR ausgeschlossen sind.
Die Fördermittel werden in vier Programmlinien vergeben, die lokale und universitätsübergreifende Projekte ermöglichen, den Aufbau interuniversitärer Zentren erlauben sowie individuelle Personenförderung und schnelle, unbürokratische Anschubfinanzierung bieten.
Antragsberechtigung
Anträge stellen können im Regelfall promovierte Wissenschaftler/innen, die als Hochschullehrer/innen oder Hochschullehrernachwuchs (Habilitanden, Juniorprofessoren, Nachwuchsgruppenleiter o.ä.) an der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund oder der Universität Duisburg-Essen beschäftigt sind. Lediglich bei der Beantragung von UAMR-Professuren liegt das Antragsrecht bei den Hochschulleitungen.
Nachwuchswissenschaftler/innen können nicht die Finanzierung der eigenen Stelle beantragen. Bei Antragstellern mit befristeten Stellen muss die Laufzeit des eigenen Arbeitsvertrages an der jeweiligen UAMR-Universität für eine erfolgreiche Durchführung des beantragten Vorhabens ausreichend sein.
Kontakt
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Dr. Dagmar Eberle
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: 0201-61 69 65-15
Fax: 0201-61 69 65-10
Email: dagmar.eberle@
mercur-research.de
