Personenförderung

Die Personenförderung zielt darauf, die Vernetzung innerhalb der UAMR auch auf der individuellen Ebene zu stärken und herausragenden Wissenschaftler/innen über die eigene Universität hinaus neue Spielräume für die Entfaltung ihres Potentials zu geben.

Hierfür hat MERCUR das Instrument der UAMR-Professur geschaffen. UAMR-Professuren sind universitätsübergreifend angelegt und befördern als Knotenpunkte das Zusammenwachsen der UAMR in Bereichen, die strategische Bedeutung für die Weiterentwicklung der Universitätsallianz haben. Eine solche Professur muss daher in einem Feld angesiedelt sein, das die UAMR als gemeinsamen Schwerpunkt definiert. Ein entsprechender Antrag kann im Falle von Neuberufungen oder vorgezogenen Berufungen gestellt werden, aber auch für bereits an einer Ruhrgebietsuniversität tätige Professor/innen, die wissenschaftlich sehr gut ausgewiesen sind und über ein belastbares Netzwerk innerhalb der UAMR verfügen.

Für die Ausstattung einer UAMR-Professur kann MERCUR insgesamt Fördermittel zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro für eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren bereitstellen. Antragsberechtigt sind die Rektorate der UAMR. Handelt es sich um eine Neuberufung oder eine vorgezogene Berufung, so hat die Antragstellung vor der Ausschreibung der Professur zu erfolgen.

Die Antragsbegründung muss ein Strukturkonzept enthalten, in dem das Profil der künftigen UAMR-Professur in Forschung und Lehre sowie ihre Bedeutung für die Ausbildung eines gemeinsamen Schwerpunktes und die institutionelle Stärkung der UAMR dargestellt werden. Hier ist insbesondere zu erläutern, wie die Förderung der Professur zur Schaffung nachhaltiger universitätsübergreifender Strukturen im jeweiligen Feld beitragen soll. Eine UAMR-Professur muss an mindestens zwei Fakultäten verschiedener Universitäten verankert sein, und die Fördermittel müssen mindestens zwei Universitäten zugutekommen.

 

 

Kontakt

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