Projektdurchführung
1. Förderrichtlinien
Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen dem Mercator Research Center Ruhr und dem jeweiligen Projektpartner geschlossen wird, sowie aus unseren allgemeinen Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien stehen hier zum Download bereit.
2. Zahlplan und Mittelabruf
Unmittelbar nach dem Abschluss der Fördervereinbarung stellt der Projektpartner einen Zahlplan für die gesamte Projektlaufzeit auf, in dem festgelegt wird, welche Fördermittel zu welchen Auszahlungsterminen benötigt werden. Planungsänderungen können in Abstimmung mit dem Mercator Research Center Ruhr im Verlauf des Projekts vorgenommen werden. Spätestens vier Wochen vor den zu Projektbeginn vereinbarten Auszahlungsterminen muss die Überweisung der Mittel schriftlich angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass das Mercator Research Center Ruhr die Mittel nicht automatisch aufgrund des Zahlplans überweist, sondern nur auf ausdrückliche Mittelanforderung. Bitte verwenden Sie für die Erstellung des Zahlplans und die Mittelabrufe das folgende Formular.
3. Nachweis über die Verwendung der Mittel
Das Mercator Research Center Ruhr benötigt regelmäßig Nachweise über die Verwendung der Fördermittel. Die Häufigkeit der Nachweispflicht richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens
- Bei Projekten mit einer unterjährigen Laufzeit ist innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss ein ausgefülltes Formular zur Mittelverwendung einzureichen.
- Soweit der Förderzeitraum mehr als ein Jahr beträgt, benötigen wir jeweils nach Ablauf von 12 Fördermonaten einen zahlenmäßigen Zwischenverwendungsnachweis sowie einen Gesamtverwendungsnachweis bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Projekts.
Bitte nutzen Sie für die Zwischen- und Gesamtverwendungsnachw.eise das folgende Formular. Das Mercator Research Center Ruhr behält sich vor, über die jährlichen Nachweispflichten hinaus weitere Zwischenabrechnungen einzufordern oder vor Ort Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen.
Verwendungsnachweis
4. Erstellung von Projektberichten
Um über den Fortgang des Förderprojekts informiert zu sein, benötigt das Mercator Research Center Ruhr regelmäßig schriftliche Berichte des Projektpartners. Die Häufigkeit der schriftlichen Berichterstattung richtet sich nach der Dauer des von uns geförderten Vorhabens:
- Bei Projekten mit einer unterjährigen Laufzeit ist der Projektbericht innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss einzureichen.
- Bei Projekten mit einer überjährigen Laufzeit benötigen wir spätestens nach Ablauf von 12 Monaten jeweils schriftliche Zwischenberichte. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projektes ist ein Projektbericht über den gesamten Projektzeitraum zu erstellen.
Bitte nutzen Sie für die Zwischen- und Abschlussberichte das folgende Formular. Das Mercator Research Center Ruhr behält sich vor, jederzeit weitere Projektinformationen anzufordern, die Projektstandorte zu besuchen und Gespräche mit Personen zu führen, die in das Vorhaben involviert sind.
Kontakt
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Dr. Dagmar Eberle
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: 0201-61 69 65-15
Fax: 0201-61 69 65-10
Email: dagmar.eberle(at)mercur-research(dot)de
